Verwendungszweck
Lebensmittel, Nahrungsergänzung und Kosmetik unterliegen unterschiedlichen Anforderungen. Nennen Sie uns die Anwendung im Fertigprodukt.
Ressourcen
Regulatorische Unterstützung für botanische Inhaltsstoffe hängt vom konkreten Produkt, dem Verwendungszweck und dem Zielmarkt ab. Hier sehen Sie, was wir bestätigen, welche Unterlagen Sie anfragen können und was produktspezifisch bleibt.

Einordnung
Eine pauschale Aussage für das gesamte Sortiment wäre nicht belastbar. Die Einordnung erfolgt für den konkreten Anwendungsfall.
Lebensmittel, Nahrungsergänzung und Kosmetik unterliegen unterschiedlichen Anforderungen. Nennen Sie uns die Anwendung im Fertigprodukt.
Botanische Art, Pflanzenteil, Extraktionsverfahren und Trägerstoff bestimmen, welche Angaben in Ihre Unterlagen gehören.
Nennen Sie uns das Land oder die Region, damit die einschlägigen Anforderungen in der Antwort berücksichtigt werden können.
Konformitätsstatus
Die folgende Übersicht ist keine pauschale Freigabe für jedes Produkt. Einstufung und Unterlagen werden mit dem konkreten Angebot bestätigt.
Die Ware wird für das Inverkehrbringen in der EU geliefert. Welche Verordnung im Einzelfall greift, hängt vom Verwendungszweck ab — Lebensmittel, Nahrungsergänzung oder Kosmetik werden unterschiedlich behandelt. Die produktbezogene Einstufung erhalten Sie mit dem Angebot.
Sicherheitsdatenblatt nach der jeweils geltenden Fassung der CLP-Verordnung, technisches Datenblatt und Chargenanalyse. Auf Anfrage Allergen- und Herkunftserklärungen sowie, wo einschlägig, CITES-Nachweise.
Botanische Art, verwendeter Pflanzenteil, Verfahren und Trägerstoff werden so ausgewiesen, dass Sie daraus Ihre eigene Zutatenliste ableiten können.
Herkunft und rechtliche Anforderungen werden für die konkrete botanische Art und Lieferung geprüft. CITES-Unterlagen werden nur genannt, wenn die betreffende Art tatsächlich in den Anhängen gelistet ist.
Unterlagen
Technische und chargenbezogene Unterlagen erhalten Sie auf Anfrage für das konkrete Produkt.
Chargennummer, geprüfte Parameter, Methode, Ergebnis und Prüfdatum. Wird pro Charge erstellt und bei uns archiviert. Nachforderung jederzeit möglich.
Botanische Art, Verfahren, Leitsubstanz, Beschaffenheit, Löslichkeit, Dosierempfehlung, Verpackung und Lagerung.
Erstellt nach der jeweils geltenden Fassung der CLP-Verordnung, in der Sprache des Bestimmungslandes.
Artenschutz- und Handelsanforderungen werden je botanischer Art und Lieferung geprüft. CITES-Unterlagen begleiten eine Lieferung nur, wenn die betreffende Art tatsächlich in den Anhängen gelistet ist.
Dokumente werden nicht öffentlich zum Download bereitgestellt. Sie erhalten die Unterlagen auf Anfrage mit Bezug zu Ihrem Unternehmen — so bleibt nachvollziehbar, wer welche Fassung besitzt.
Übersicht
Der Status wird für jedes Produkt einzeln geführt. Leere Felder bedeuten, dass die Verfügbarkeit noch nicht bestätigt ist.
| Produkt | TDS | CoA | Microbiology | HeavyMetals | Pesticides | Allergen | GMO | SDS | IFRA | CITES |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Kurkuma CO₂-Extrakt Curcuma longa | ||||||||||
| Ingwer CO₂-Extrakt Zingiber officinale | ||||||||||
| Schwarzer Pfeffer CO₂-Extrakt Piper nigrum | ||||||||||
| Kardamom CO₂-Extrakt Elettaria cardamomum | ||||||||||
| Zimt CO₂-Extrakt Cinnamomum verum | ||||||||||
| Curcumin 95 % Curcuma longa | ||||||||||
| Piperin 95 % Piper nigrum | ||||||||||
| Moringa CO₂-Extrakt Moringa oleifera | ||||||||||
| Vetiver CO₂-Extrakt Chrysopogon zizanioides | ||||||||||
| Sandelholz CO₂-Extrakt Santalum album | ||||||||||
| Neem CO₂-Extrakt Azadirachta indica |
Nachweise
Wir nennen eine Zertifizierung erst, wenn die Urkunde vorliegt und der Geltungsbereich zur gelieferten Ware passt. Bis dahin führen wir kein Logo.
Senden Sie uns Produkt, Anwendung und Zielmarkt. Wir bestätigen die Einstufung und die verfügbaren Unterlagen in unserer Antwort.